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DRK: Tarifverhandlungen drohen zu scheitern - Schlichtung eingeleitet

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DRK-Generalsekretär Christian Reuter

Die Tarifverhandlungen zwischen der Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und ver.di am 25. November 2020 in der dritten Verhandlungsrunde in Kassel drohen an den überzogenen Forderungen der Gewerkschaft für die Berufsgruppe der Notfallsanitäter zu scheitern. 

„Ich bin mehr als enttäuscht darüber, dass ver.di einen Tarifabschluss verhindern wird, der über dem Verhandlungsergebnis des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvÖD) gelegen hätte und außerdem eine Corona-Prämie von bis zu 600 Euro netto für alle Beschäftigten vorsah. Die Verantwortung für ein mögliches Scheitern liegt ganz klar bei ver.di, die eine völlig einseitige Klientelpolitik für die Notfallsanitäter betreibt. Dafür habe ich absolut kein Verständnis. Als Arbeitgeber haben wir die Interessen aller Beschäftigtengruppen im DRK im Blick“, sagt der Vorsitzende der BTG, DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Die BTG berät jetzt kurzfristig über das weitere Vorgehen.

Durch das Agieren von ver.di rückt die Corona-Prämie, die nettowirksam bis zum 31.12.2020 ausbezahlt werden müsste, in weite Ferne. Die Tarifkommission der BTG hatte zuletzt angeboten, die Gehälter zum 1. April 2021 linear um 1,5 Prozent (oder mindestens 50 Euro) und zum 1. April 2022 um 1,9 Prozent zu erhöhen. Erhebliche Verbesserungen über das TVöD-Niveau hinaus waren für Auszubildende sowie für Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Ebenso war eine Corona-Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe von bis zu 600 Euro für alle Beschäftigten geplant. Bestandteil war dabei auch die Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 155 Euro für alle Beschäftigten, inklusive des Rettungsdienstes. Weitere Inhalte des Angebotes waren darüber hinaus die Erhöhung der Zulagen für die Leitung der Rettungswache um jeweils 40 €, die Erhöhung der Gruppenleiterzulage in der Kita um 20 € sowie die Einführung einer gestaffelten Pflegezulage bis auf 150 € je Monat. Zudem wurde die Erhöhung auf 30 Tage Urlaub für alle Beschäftigten angeboten.

„Die Vorgehensweise von ver.di geht zu Lasten aller DRK-Beschäftigten, insbesondere auch in der jetzigen Covid-19 Pandemie für die Pflegenden in der Altenhilfe und unseren Kliniken. Wer so handelt wie ver.di, muss sich nun wirklich nicht wundern, bei den Beschäftigten im DRK massiv an Akzeptanz und Unterstützung zu verlieren“, sagt Reuter.

Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin sowie die Kreisverbände Cloppenburg, Ostholstein, Soltau und Verden und die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 38.600 Beschäftigte des DRK. Mittelbar sind darüber hinaus ca. 21.000 Rotkreuzschwestern betroffen.